Zweckzuwendungen sind Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks abhängig sind, soweit hierdurch die Bereicherung des Erwerbers gemindert wird.
NavigationUndService
DirektZu:
BMF Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch
AusgabenWechselUeberschrift
Suche
SieSindHierBreadcrumb
- ErbStH 2020
- A. Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Erbschaftsteuer‑Durchführungsverordnung (ErbStDV), Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug -, Erbschaftsteuer‑Richtlinien 2019 (ErbStR 2019), Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStH 2019) LiSeparator
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) LiSeparator
- I. Steuerpflicht LiSeparator
- § 8 Zweckzuwendungen
SeiteTeilen
SeiteTeilenText