S 3215
1Bei ausbauenden Betrieben zählen die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln.
2Abschläge für Unterbestand an Weinvorräten sind nicht zu machen.
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2Abschläge für Unterbestand an Weinvorräten sind nicht zu machen.
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